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Markenbezeichnung: | MCR / OEM |
Modellnummer: | Der Begriff "Fertigung" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu verstehen. |
MOQ: | 1000 Stück |
Preis: | 1.3-2.4usd/pc |
Zahlungsbedingungen: | L/C, T/T, D/A, D/P, Western Union, MoneyGram |
Versorgungsfähigkeit: | 150,000-300.000 PCS/Monat |
#1.0-#5.0 Medizinische Einweg-Silikon-Flexibile Kehlkopfmaske Atemwege Wtih-Manschetten
Laryngeal Mask Atemwege von hochwertigem Dow-Corning Silicone Material und Feststoff hergestellt
Silikon und flüssiges Silikonmaterial.
Die Form der weichen Manschette passt sich an die Kontur des Mund- und Rachenbereichs an und bietet mehr
sichere Dichtung.
Ein einfacher Weg, über die LMA nachzudenken, ist als eine Maske, die die oberen Atemwege (den Kehlkopf) umgeht und sich über der Halshöhle befindet.Es erzeugt einen Kreislauf zwischen der Luftröhre und dem LMA-Rohr, ohne tatsächlich durch die Stimmbänder zu gehen (siehe Bild oben)Da die LMA den Kehlkopf umgeht und die Möglichkeit einer Luftwegverstopfung durch Zusammenbruch des Kehlkopfgewebes (verursacht durch Muskelentspannung während der Anästhesie) beseitigt wird, ist es möglich, dass die LMA die Kehlkopf- und Kehlkopfverstopfung verhindert, da die LMA den Kehlkopf umgeht und die Atemwegsobstruktion durch Zusammenbruch des Kehlkopfgewebes (verursacht durch Muskelentspannung während der Anästhesie) beseitigt.es kann als Alternative zur Endotrachealintubation verwendet werdenObwohl die LMA eine schwache supraglottische Dichtung bildet, die bei niedrigem Atemdruck eine positive Drucklüftung ermöglicht,es bietet keinen ausreichenden Schutz der Atemwege gegen die Aspiration des Mageninhalts.
Indikationen:Die meisten Operationen ohne Aspirationsrisiko können theoretisch durch LMA als Alternative zur endotrachealen Intubation (ETT) durchgeführt werden.~ 75% aller Anästhesiefälle verwenden LMA anstelle von ETTStudien haben keine signifikanten Unterschiede in den Ergebnissen zwischen LMA und ETT gezeigt.
Kode | Größe | Gewicht |
Der Begriff "Behandlung" ist nicht mehr in Kraft. | Nummer eins.0 | < 5 kg |
Der Begriff "Behandlung" ist nicht mehr zu verstehen. | Nummer eins.5 | 5 kg bis 10 kg |
Der Begriff "Fertigung" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu verstehen. | Nummer zwei.0 | 10 kg bis 20 kg |
Der Begriff "Selbständige" ist in Anhang I Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu verstehen. | Nummer zwei.5 | 20 kg bis 30 kg |
Der Begriff "Fertigung" ist nicht mehr in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu verstehen. | Nummer drei.0 | 30 kg bis 50 kg |
Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. | Nummer vier.0 | 50 kg bis 70 kg |
Der Begriff "Fertigung" ist in Anhang I zu verstehen. | Nummer fünf.0 | 70 kg bis 100 kg |
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